Die Bau-Abnahme und die Gewährleistungs-Begehung stellen die bedeutendsten rechtlichen Handlungen dar, die Sie als Bauherr oder Käufer einer Immobilie während der Bauausführung durchführen müssen. Daher ist es entscheidend, besonderes Augenmerk auf eine ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte Bau-Abnahme zu legen. Die mängelfreie Errichtung eines Bauwerks zählt zu den grundlegenden Verpflichtungen des ausführenden Unternehmens oder Bauträgers.
Bau-Abnahmen, Vorbegehungen und Gewährleistungs-Begehungen biete ich in den Regionen Neuss, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Duisburg an. Weitere Standorte in Nordrhein-Westfalen sind auf Anfrage möglich.
- Die fachgerechte und mängelfreie Ausführung aller sichtbaren Bauteile der Bauleistung sowie der Sonderwünsche gemäß den vertraglichen Vereinbarungen (Bauvertrag, Kaufvertrag, Baubeschreibung) und den anerkannten Regeln der Technik.
- Die ordnungsgemäße Funktion technischer Anlagen und weiterer Einrichtungen.
- Bei festgestellten Mängeln und Beanstandungen sorgen wir für die zeitnahe Übergabe der erforderlichen Nachweise und Unterlagen an Sie und setzen uns für eine fachgerechte Mängelbeseitigung ein.
- Gegebenenfalls überwachen wir die ordnungsgemäße Beseitigung der beanstandeten Mängel sowie die Erledigung von Restarbeiten.
- Abschließend führen wir gerne gemeinsam mit Ihnen eine Nachbegehung durch und legen die ab diesem Zeitpunkt laufenden Gewährleistungsfristen fest.
Bitte beachten Sie, dass ich bei der Abnahme von Objekten, für die ich nicht mit der baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt wurde, grundsätzlich eine Vorbegehung ohne Beteiligung des Bauträgers durchführe. Dies geschieht, da die Abnahme in der Regel sehr zügig erfolgt.
Während der Gewährleistungsfrist stehe ich Ihnen gerne bei auftretenden Baumängeln beratend zur Seite. In Ihrem Auftrag führe ich vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (Verjährung der Mängelansprüche) eine Gewährleistungs-Begehung Ihrer Immobilie durch, um den Bauzustand zu überprüfen und eventuell aufgetretene Mängel zu dokumentieren, damit deren Beseitigung noch innerhalb der Gewährleistungsfrist gewährleistet werden kann.
Ich biete Gewährleistungs-Begehungen für einzelne Eigentümer und Hausverwaltungen an und begleite Sie auch gerne bei der Gewährleistungsabnahme. Eine Gewährleistungs-Begehung sollte idealerweise etwa sechs Monate vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (5 Jahre nach BGB bzw. 4 Jahre nach VOB) stattfinden. Gerne berate ich Sie diesbezüglich ausführlich.
Wichtige Hinweise zu den Wirkungen der Abnahme! Die Abnahme der Bauleistung löst zahlreiche rechtliche Konsequenzen aus:
- Mit der Abnahme erkennen Sie die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß und mängelfrei an.
- Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, das heißt die Frist, innerhalb derer das Bauunternehmen auftretende Mängel beseitigen muss.
- Bei erkennbaren Mängeln verlieren Sie mit der Abnahme Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, es sei denn, Sie behalten sich diese ausdrücklich vor. Ausgenommen davon sind gesetzliche Schadensersatzansprüche.
- Mit der Abnahme geht das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Bauwerks von der ausführenden Firma auf Sie über.
- Es tritt die sogenannte Beweislastumkehr ein, d. h. nach der Abnahme müssen Sie dem Bauunternehmer nachweisen, dass eine Abweichung einen Mangel darstellt.
- Ihre Ansprüche auf eine vereinbarte Vertragsstrafe, wie beispielsweise bei Überschreitung der Bauzeit oder bei Ausgleichszahlungen, verfallen, sofern Sie sich diese nicht ausdrücklich vorbehalten.
- Mit der Abnahme gehen sämtliche Rechte und Pflichten sowie Gefahren und Risiken auf den Bauherrn oder Erwerber über.
- Zudem wird mit der Abnahme der vereinbarte Werklohn oder Kaufpreis fällig.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Bei rechtlichen Fragen stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und kann auf die Unterstützung erfahrener Kooperationspartner und Fachanwälte zurückgreifen, wie auf meinen Haupt-Koorperationspartner Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner:
Dipl.-Ing. Christian Hernicke
Freier Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung
Pomona 63
41464 Neuss
Tel.: 02131/102155
Mail: mail@hernicke.de
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