Eine Bau-Beweissicherung, auch als Bauzustands-Dokumentation bekannt, hat das Ziel, den aktuellen Bau-Zustand sowie gegebenenfalls vorhandene Bau-Schäden an bestehenden Gebäuden vor der Durchführung einer Baumaßnahme festzustellen und zu erfassen. Hierbei wird der Zustand der angrenzenden Bebauung im unmittelbaren Einflussbereich des Bauvorhabens vor Beginn der Bauarbeiten dokumentiert. Diese Dokumentation erfolgt durch eine präzise textliche Beschreibung, die durch Fotografien ergänzt wird, um eine beweissichere Grundlage zu schaffen.
Die Bau-Beweissicherung kann somit auch der Prävention potenzieller Nachbarstreitigkeiten und daraus resultierender Gerichtsverfahren dienen, da anhand dieser Dokumentation ermittelt werden kann, ob die Bau-Schäden durch die geplante Bau-Maßnahme hervorgerufen wurden, oder ob sie bereits zuvor bestanden haben.
Es ist zu beachten, dass die Bau-Beweissicherung von dem selbstständigen Beweis-Verfahren, früher als Beweissicherungs-Verfahren bezeichnet, zu unterscheiden ist. Letzteres wird in Bauangelegenheiten grundsätzlich erst nach dem Auftreten von Bau-Mängeln oder Bau-Schäden durchgeführt. Zugleich dient dieses Verfahren der schnellstmöglichen Dokumentation bestehender Mängel, um entweder das Bauvorhaben fortzuführen, abzuschließen oder die Nutzung eines bestehenden Gebäudes wiederherzustellen.
Die Bau-Beweissicherung ist eine private, außergerichtliche Beweissicherung und stellt kein offizielles Beweismittel dar. Sie kann im Falle eines Gerichtsverfahrens nur als Parteivortrag beigebracht werden, wobei der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge gehört werden kann. Im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens wird ein Sachverständiger vom Gericht beauftragt, ein Gutachten über den aktuellen Bau-Zustand oder über einen Bau-Schaden zu erstellen. Dieses Gutachten hat den Charakter eines gerichtlichen Beweismittels und bildet regelmäßig die Entscheidungsgrundlage für das Gericht.
Bauzustands-Dokumentationen (Bauzustandsfeststellungen) sind unter anderem erforderlich bei Bauablaufstörungen sowie im Fall der Kündigung eines Bauvertrages. Die Erfassung und Dokumentation des Bauzustandes dient hierbei der Feststellung und Bewertung des erreichten Bautenstandes sowie der Identifizierung von Baumängeln und der Nichtleistung oder noch nicht fertiggestellten vertraglich vereinbarten Bauleistungen.
- Bei bevorstehenden Bau-Maßnahmen zur Dokumentation des Ist-Zustandes der umgebenden Bebauung, insbesondere der Nachbarbebauung, sowie während und nach der Bauausführung, um erforderliche Kontrollen durchzuführen.
- Bei Bauablauf-Störungen sowie vor der Beabsichtigung oder nach erfolgter Kündigung eines bestehenden Bauvertrages (GU-Bauvertrag) zur Feststellung der erbrachten Bauleistung.
- Nach der Ausführung von Unternehmerleistungen, insbesondere bei Sanierungsarbeiten an Dach- und Flachdächern sowie bei Abdichtungsarbeiten.
Des Weiteren führe ich, falls erforderlich, Recherchen sowie gutachterliche Untersuchungen zu bereits ausgeführten Arbeiten durch, mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung von DIN-Normen und anerkannten Fachregeln, wie beispielsweise RAL, den Flachdachrichtlinien und den anerkannten Regeln der Technik.
Vor der Durchführung eines selbständigen (gerichtlichen) Beweisverfahrens stehe ich Ihnen als Bausachverständiger gerne zur Seite und berate Sie in allen fachtechnischen Fragen. Ich erstelle vorbereitende Baugutachten und unterstütze Sie bei der Formulierung der im gerichtlichen Verfahren zu klärenden Fragestellungen. Bei Bedarf kann ich auf ein Netzwerk erfahrener Kooperationspartner und Fachanwälte zurückgreifen, die Sie in rechtlichen Belangen beraten.
Dipl.-Ing. Christian Hernicke
Freier Sachverständiger
für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung
Pomona 63
41464 Neuss
Tel.: 02131/102155
Mail: mail@hernicke.de
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